Eine*n EU-Premierminister*in wählen
Eine*n EU-Premierminister*in aus den Reihen der Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen, welche*r an die Stelle des*der Präsident*in der Europäischen Kommission tritt.
Dem*der Ministerpräsident*in wird die Leitung eines Ministerkabinetts übertragen, dessen Größe sich nicht nach der Anzahl der Mitgliedstaaten richtet, sondern nach den Bedürfnissen der EU-Regierung und ihrer Bürger*innen.