Eine europäische, sichere und innovative Strategie für die Kernenergie
Bestehende Reaktoren dürfen in ihrer jetzigen Form bis zum vereinbarten Ende ihres Lebenszyklus weiter betrieben werden. Sicherstellen, dass Laufzeitverlängerungen nur zulässig sind, wenn:
alle zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden;
der Langzeitbetrieb auf volle Kosten des Betreibers durchgeführt wird;
der neueste Stand des technischen Fortschritts zum Zeitpunkt der Bewertung erreicht wird;
der Reaktor benötigt wird, um die Klimaneutralität zu gewährleisten.
Erlaube den Bau und Betrieb bereits genehmigter Reaktoren im Rahmen der jeweils vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen.
Neue Reaktoren nur dann zulassen, wenn sie inhärent sicher (es sind keine aktiven Sicherheitssysteme erforderlich, um den Betrieb in einen sicheren Zustand der Abschaltung zu bringen) und robust gegenüber äußeren Einflüssen sind.
Förderung der Forschung und Unterstützung fortschrittlicher Kernspaltungs- und Fusionskonzepte wie Thoriumkreisläufe, Salzschmelze, Flüssigmetall, Gen4, schnelle Brüter oder kleine modulare Reaktoren.